Ob ein erstellter Jahresabschluss den
gültigen Rechnungslegungsvorschriften entspricht, wird gegenwärtig
in Deutschland in der Regel von dem Abschlussprüfer und dem
Aufsichtsrat kontrolliert. Bilanzunregelmäßigkeiten werden durch
Regelungen des „Aktiengesetzes“ (AktG) mit Sanktions- und
Strafvorschriften oder der Nichtigkeit geahndet. Ein staatliches
Organ, das zusätzlich zu dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat
die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen am Kapitalmarkt
orientierter Gesellschaften überprüft, gibt es jedoch bisher in
Deutschland nicht. Mit der Einführung des Bilanzkontrollgesetzes
soll diese Lücke geschlossen und ein Instrumentarium geschaffen
werden, das diese zusätzlichen Überprüfungsaufgaben bei Bedarf
vornehmen kann.
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